Beratung und Versicherungen für Grenzgänger in Bad Säckingen

Seit mehr als 30 Jahren beraten wir Grenzgänger zu möglichen Versicherungen. Wir sind Ihr unabhängiges Versicherungsbüro in der Umgebung.

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  • Handschlag Hände bemalt mit Schweiz und Deutschland Flagge

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Grenzgängerberatung in Ihrer Nähe

Wer ist ein Grenzgänger? Es handelt sich um AusländerInnen mit einem Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in der Schweiz erwerbstätig sind, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungen. Welche diese sind, erfahren Sie von unserem Versicherungsbüro.

Krankenversicherung für Grenzgänger

Als Grenzgänger entfällt die Versicherungspflicht in Deutschland. Hier greift nun die Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie haben die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung von dieser Pflicht befreien zu lassen. Danach können Sie ein freiwilliges Mitglied der deutschen GKV werden, eine Versicherung mit der schweizerischen Krankenkasse abschließen oder eine private Versicherung in Deutschland eingehen.

Krankenversicherung für Aufenthalter

Als Versicherungsmakler bieten wir spezialisierte Dienstleistungen für Grenzgänger an, die in die Schweiz ziehen und eine Krankenversicherung benötigen. Wir haben langjährige Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Kunden, die längere Zeit als Grenzgänger tätig waren und nun ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Unser Ziel ist es, Sie beim Übergang zu begleiten und sicherzustellen, dass Sie nahtlos in das Schweizer Gesundheitssystem integriert werden. Wir haben Schweizer Partner, die Ihnen die benötigte Versicherungsdeckung bieten und Sie betreuen werden. Wir stehen Ihnen als persönlicher Betreuer und Lösungsfinder zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Krankenversicherungslösung erhalten.

Mögliche Versicherungen

Einen Einblick in die Versicherungen für Grenzgänger erhalten Sie hier.

  • Gesetzliche Versicherung in der Schweiz –bilaterale Verträge (KVG)

    Nach Erhalt der Grenzgängerbewilligung sind Sie zunächst verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz abzuschließen. Eine Befreiung dieser Pflicht ist möglich. Auch bilaterale Verträge sind möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten sowie den Vor- und Nachteilen.

  • Vorteile der CH-gesetzlichen Variante (KVG)

    • Rückkehrgarantie zur deutschen GKV
    • keine Gesundheitsprüfung
    • Berücksichtigung bei der KVDR
    • Ehepartner bei deutscher GKV versicherbar
    • Formular E 106 für deutsche GKV-Mitgliedskarte
    • Preis- / Leistungsverhältnis
    • Pro-Kopf-Pauschale
    • keine Beitragssteigerung durch Alterssprünge
  • Nachteile der CH-gesetzlichen Variante (KVG)

    • Pflege nur als Sachleistung, keine Geldleistung
    • kein Privatpatientenstatus
    • entsprechend schlechte Leistungen
    • keine Altersrückstellungen
    • jede Person einzeln zu versichern
    • Chf 300,00 Grundfranchise in CH bzw. gesetzliche Zuzahlungen in Deutschland
  • Private deutsche Krankenversicherung (PKV)

    Auch eine private deutsche Krankenzusatzversicherung ist möglich. Dafür bieten wir verschiedene Verträge. 

  • Vorteile der PKV 96 Variante

    Privatpatient

    weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)

    Altersrückstellungen

    bei Rückkehrpflicht zur deutschen GKV Umwandlungsmöglichkeit in Ergänzungsversicherungsschutz und Mitnahme von Altersrückstellungen

    verdienstunabhängiger Beitrag

    Preis- / Leistungsverhältnis

    Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit

    individueller versicherungsumfang – bedarfsgerecht

    PVN (Pflegepflichtversicherung)

    keine Beitragssteigerung durch Alterssprünge

  • Nachteile der PKV 96 Variante

    Evt. eine hohe Selbstbeteiligung

    Gesundheitsprüfung

    jede Person ist einzeln zu versichern

    Rückkehr in GKV ist eingeschränkt; es sei denn, es findet eine Anstellung unter der Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland statt. Besonderheiten, wie Alter 55 sind zu beachten.

Vorsorge für Grenzgänger

Als Arbeitnehmer können Sie auch eine zusätzliche Vorsorge nach deutschem Recht abschließen.

  • Brutto ist nicht gleich Netto

    Verschärft wurde die Situation durch das deutsche Alterseinkünftegesetz, das auch für schweizerische Altersrenten (AHV und Pensionskassen) gilt. Dadurch wird ihre gesetzliche Altersrente nicht mehr mit dem geringen Ertragsanteil, sondern nach und nach voll versteuert, sodass sie bis zum Jahre 2040 zu 100 % steuerpflichtig ist.

    Das Netto-Rentenniveau deutscher Grenzgänger wird damit deutlich gesenkt

  • Vorteile für Arbeitgeber

    Grenzgänger erhalten wie ihre Kollegen die „dritte Säule“ der Altersvorsorge

    Positive Bindung der deutschen Fachkräfte an das Unternehmen

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder administrativer Aufwand

    Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf diesen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen

    Es kommt kein Haftungsrisiko auf den Arbeitgeber zu

  • Vorteile für Arbeitnehmer

    Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden

    Zusätzlich hohe Förderung für die altersvorsorge durch das geltende deutsche Einkommensteuerrecht

    Auf Antrag kann die Steuerentlastung über Freibeträge sofort greifen

    Grenzgänger erhalten analog zu den schweizerischen Kollegen ihre „dritte Säule“ zur altersvorsorge

    Hartz-IV-Sicherheit liegt vor  

Rechtsschutz für Grenzgänger

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger zu haben. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung sind Sie im Falle gut geschützt.


Wichtig für Sie:

Bei unserem Rechtsschutzvorschlag ist auch Steuer- und Sozialgerichtsbarkeit in der Schweiz (z. B. Streitigkeiten mit der AHV, IV, Arbeitslosenversicherung etc.) über unsere Anbieter mitversichert.

  • Beratungsgespräch

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Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich nicht immer vermeiden, die daraus entstehenden Kosten hängen von der Höhe des so genannten Streitwerts ab. Für Laien sind sie häufig schwer kalkulierbar, deshalb verzichten viele auf den Gang zum Anwalt und so auch auf ihr gutes Recht. Besonders teuer wird es, wenn um Schadenersatz für schwere Personenschäden gestritten wird. Geht es beispielsweise um die Vollinvalidität eines Menschen, erreicht der Streitwert schnell Größenordnungen von einer Million Euro. Mit Prozesskosten zwischen 15.000 Euro und mehr als 25.000 Euro ist dann ohne weiteres zu rechnen.

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Sie haben Fragen zu den Versicherungen für Grenzgänger und möchten sich von uns beraten lassen? Wir sind für Ihre Anfrage da!

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